Neuerung 5
ZÜCHTUNGEN
Generell verboten ist das Züchten und Abrichten von Hunden ausschließlich
oder überwiegend zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität sowie der
Verkauf solcher Hunde.
Die Texte wurden großteils von der ursprünglichen Homepage übernommen. Damaliger Herausgeber war Amt der Oö.Landesregierung, Polizeiabteilung.