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Neuerung 1

SACHKUNDENACHWEIS/HUNDEKUNDE-KURS


Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten, oder noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, müssen ab 1. Juli 2003 einen
allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Dieser erfordert eine
mindestens zweistündige theoretische Ausbildung durch eine Tierärztin oder
einen Tierarzt und eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner. Im Kurs werden
die wichtigsten Kenntnisse für eine tierschutzgerechte Haltung von Hunden
vermittelt, vor allem:


Personen, die bereits einen Hund halten oder mit einem früher gehaltenen
Hund nachweisbar eine Ausbildung absolvierten, müssen keinen allgemeinen
Sachkundenachweis erbringen.

Personen, die bereits einen auffälligen* Hund halten oder einen
solchen übernehmen wollen, müssen einen erweiterten Sachkunde-
nachweis erbringen. Für diesen Nachweis ist erforderlich, dass eine der
folgenden Ausbildungen mit diesem Hund erfolgreich absolviert wurden:


*Als auffällig gilt ein Hund, von dem eine größere Gefahr für Menschen und Tiere
ausgeht, da er bereits durch Biss schwere Verletzungen verursacht oder Menschen
wiederholt gefährdet hat oder zum Hetzen und Reißen von Wild bzw. Vieh neigt. Oder
aber, wenn die Auffälligkeit aufgrund bestimmter Vorfälle von der Gemeinde mit
Bescheid festgestellt wurde.







Die Texte wurden großteils von der ursprünglichen Homepage übernommen. Damaliger Herausgeber war Amt der Oö.Landesregierung, Polizeiabteilung.